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   BSG, 25.06.1963 - 10 RV 651/61   

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BSG, 25.06.1963 - 10 RV 651/61 (https://dejure.org/1963,10601)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1963 - 10 RV 651/61 (https://dejure.org/1963,10601)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1963 - 10 RV 651/61 (https://dejure.org/1963,10601)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.11.1962 - 10 RV 551/60
    Auszug aus BSG, 25.06.1963 - 10 RV 651/61
    den Sozialreferenten des VdK Awbn1g vertreten, wieaus dem Kopf der Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 70 Januar 1958 zu entnehmen ist° Sozialreferent Aü'uyâ- ist in der dem SG vorgelegten Vollmacht vom 23. Dezember 1957aufgeführt, Aus den von demdurch schriftliche Vollmacht ausgewiesenen Prozeßbevollmächtigten Am1.xg in der mündlichen Verhandlung vor dem SG am 7, Januar 1958 vore genommenen Prozeßhandlungen ergibt sich, daß er die Prozeßführung.der Unterzeichnerin der Klageschrift Schier nach @ 73 Abs, 3 Satz 2 SGG stillschweigend genehmigt hat (vgl° hierzu auch die insoweit gleichliegenden Fälle im Verfahren nach der OVAO BSG in SozR OVAO @ 14 Bl" Da 1 Nr° 1 und Urteil des erkennenden Senats Vom 28° Vovember 1962 - 10 RV 551/60 --)° Auch wenn man annimmt, daß @ 73 Abs° 2 SGG sich nicht nur auf den Nachweis der Vollmacht, sondern auch auf ihre Form bezieht, so ist diesem Erfordernis-durch" die schriftliche Vollmacht für den Sozialreferenten Awawg== und dessen Genehmigung der Prozeßführung vollauf genügt, Damit ist es ohne rechtliche Bedeutung, daß eine Vollmacht in schriftlicher Form für das Verfahren vor dem SG für die Angestellte Scké;e=won der VdK-Kreisgeschäfts$telle navea= e=s==nicht vorgelegen hat° '.
  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 5/01 R

    Schriftlichkeit der Berufung - Unterschrift - fehlende Vollmacht - nachträgliche

    So ist auch die Klageerhebung durch einen nicht durch schriftliche Vollmacht ausgewiesenen Bevollmächtigten rechtswirksam, wenn ein durch schriftliche Vollmacht des Beteiligten ausgewiesener Bevollmächtigter die Vertretung bis zum Abschluß des Klageverfahrens genehmigt (vgl BSG vom 25. Juni 1963 - 10 RV 651/61 - BVBl 1964, 14).
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